Neun Maßnahmen werden als vordringlicher Bedarf eingestuft
Die Bedarfsplanung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in BW weist im Wahlkreis Eppingen neun Maßnahmen mit einem vordringlichen Bedarf aus. Zwei Maßnahmen werden als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und eine Maßnahme als „Weiterer Bedarf“ eingestuft. Der Bedarfsplan trägt dazu bei, dass der Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen systematischer erfolgt und durch die Priorisierung werden die dringendsten Bedarfe ausgewiesen, damit diese möglichst zeitnah behoben werden können.
„Eine gute Radweginfrastruktur ist eine entscheidende Voraussetzung, um das Radfahren attraktiv zu gestalten. Durch die Bedarfsplanung wird nun die Planungssicherheit dafür geschaffen“, so die Abgeordneten Erwin Köhler (Grüne) und Dr. Michael Preusch (CDU).
Der Ausbau eines Radwegs an der B 39 zwischen Steinsfurt und Kirchardt und zwischen Bad Rappenau/Fürfeld und Kirchhausen wird als vordringlich eingestuft. Des Weiteren der Radweg Stebbach - Gemmingen Schwaigern entlang der Bundesstraße 293 sowie an der L 1100 in Ilsfeld und entlang der L 1102 zwischen Ilsfeld und Auenstein. Die Verlängerung des Radwegs Knipfelesweg in Brackenheim entlang der L 1103 und der Radweg zwischen Gemmingen und Stetten (L 1107) werden ebenfalls hoch priorisiert.
„Ich bin froh, dass die Dringlichkeit des weiteren Radwegausbaus hier im Wahlkreis anerkannt wird und sich dies im Bedarfsplan widerspiegelt. Der Ausbau der Strecke zwischen Steinsfurt und Kirchhausen wird es deutlich attraktiver machen, zwischen den Orten das Auto stehen zu lassen und die Strecke mit dem Fahrrad zu fahren. So kann jeder und jede etwas für die eigene Gesundheit tun und gleichzeitig die Emissionen reduzieren“, berichtet Erwin Köhler.
Die Strecke zwischen Ilsfeld/Auenstein und Untergruppenbach/Unterheinriet (L 1102) wird im Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft, ebenso wie die B 27 zwischen Lauffen am Neckar und der Kreuzung B 27/K 2080. Als „Weiterer Bedarf“ wird in Lauffen der Bereich zwischen der Bahnhofstraße und der Langen Straße eingestuft.