Die Landesregierung hat eine Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts zu einem Klima-Maßnahmen-Register beschlossen. Das neue Konzept gewährleistet mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.
Der Ministerrat hat am Dienstag, 12. April 2022, der Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) zugestimmt. Das KMR soll mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit gewährleisten, um die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen für die Reduktion von Treibhausgasen werden im KMR hinterlegt – als permanent erweiterbares, flexibles Instrument, das öffentlich über das Internet einsehbar sein wird.
Verantwortlichkeiten benennen, Flexibilität ermöglichen und Transparenz gewährleisten
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Wir sind als Landesregierung angetreten, um beim Klimaschutz voranzugehen und um neue Maßstäbe zu setzen. Deshalb müssen jetzt zwingend weitere verpflichtende und wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung folgen. Das neue Konzept mit dem Klima-Maßnahmen-Register leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, weil es Verantwortlichkeiten klar benennt, Flexibilität ermöglicht und Transparenz gewährleistet.“
Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker sagte: „Wir brauchen deutlich mehr Dynamik auf der Umsetzungsebene, wenn wir unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen wollen.“
Schneller umsetzen und agilerer nachschärfen
Deshalb müsse das bestehende IEKK mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess ersetzt werden, sagte Walker. Mit dem neuen Konzept des KMR würden Abstimmungsprozesse verschlankt. Es gebe klare Zuständigkeiten. Die für die jeweiligen Sektoren federführend verantwortlichen Ressorts hätten Maßnahmen zu erarbeiten und deren Umsetzung sicherzustellen. „Die Maßnahmen der einzelnen Ressorts sollen zu einem Rückgang der Emissionen beitragen. Ich verspreche mir dadurch eine deutlich höhere Umsetzungsgeschwindigkeit und ein agileres Nachschärfen der Klimaschutz-Maßnahmen“, so Walker. Der Ministerpräsident ergänzte: „Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass sich alle Ressorts in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dieser weitreichenden Transformationsaufgabe verpflichtet haben.“
Es ist folgende Aufteilung der federführenden Verantwortlichkeiten vorgesehen:
- Energiewirtschaft und Abfallwirtschaft: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM)
- Industrie: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (WM)
- Gebäude: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW)
- Verkehr: Ministerium für Verkehr (VM)
- Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Um die Klimaschutzaktivitäten der Ressorts bündeln zu können und die ressortübergreifenden Abstimmungen zu erleichtern, wird eine Steuerungsgruppe auf leitender Arbeitsebene eingerichtet.
Klimasachverständigenrat überprüft und bewertet
Eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Maßnahmen soll der im Dezember 2021 eingesetzte Klimasachverständigenrat des Landes spielen. Das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium begutachtet die Vorschläge des KMR und gibt jährlich eine Stellungnahme zum Stand der Zielerreichung ab. Der Klima-Sachverständigenrat kann dabei auch eigene Vorschläge einbringen.
Ministerpräsident Kretschmann: „Das Maßnahmenregister sowie die Stellungnahme des unabhängigen Klima-Sachverständigenrats dienen der Landesregierung als wichtige Entscheidungs- und Überprüfungsgrundlage, ob sich das Land auf dem Pfad befindet, die Klimaschutzziele zu erreichen.“ Das KMR samt Stellungnahme des Sachverständigenrats sollen jährlich auch dem Landtag vorgelegt werden.
Die Aufstellung des KMR-Startdokuments soll 2022 erfolgen, ab 2023 ist eine jährliche Überprüfung durch den Klima-Sachverständigenrat vorgesehen. Die Ergebnisse zu den neuen Sektorzielen des Landes für 2030 sollen im Mai 2022 vorliegen und in die dritte Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg aufgenommen werden.
Wissenschaftliches Konsortium
Ein wissenschaftliches Konsortium ermittelt zurzeit im Rahmen eines Forschungsvorhabens, welche Beiträge die einzelnen Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen müssen. Zum Konsortium gehören das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), das Öko-Institut Freiburg sowie das Hamburg Institut.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Klimaschutz in Baden-Württemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Klima-Maßnahmen-Register (KMR)
Landesrecht BW: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Pressemitteilung des Staatsministeriums BW