Am Mittwoch, 17.07.2024 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein neues Rettungsdienstgesetz für Baden-Württemberg beschlossen. Aus Sicht der Sprecherin für Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst der GRÜNEN Landtagsfraktion Andrea Schwarz sind darin wesentliche Verbesserungen für die Notfallversorgung im Land enthalten oder die Grundsteine für künftige Entwicklungen gelegt.
"Für viele der jetzt umgesetzten Verbesserungen mache ich mich seit Jahren stark", so Andrea Schwarz MdL. "Wir haben als Gesetzgeber nun wichtige Weichen gestellt. Die Rettungsdienstunternehmen und Hilfsorganisationen müssen die neu geschaffenen Möglichkeiten nun aufgreifen und umsetzen."
Unter anderem wurden im Gesetz die folgenden Aspekte neu geregelt oder zum größten Teil erstmalig in das Gesetz aufgenommen:
Smartphone-Apps / Ersthelfer:innen
Damit bei Reanimation innerhalb von Minuten Hilfe zur Stelle ist, wir die landesweite Einführung von Apps zur Alarmierung von Ersthelfer:innen im Gesetz ermöglicht und die Finanzierung festgeschrieben. Diese Apps ermöglichen schon Hilfe bevor der Rettungsdienst vor Ort ist.
Planungsfrist & Golden Hour
In der Planung spielt künftig nicht nur die Eintreffzeit des Rettungswagens eine zentrale Rolle, sondern auch die „Golden Hour“, also die Zeit zwischen Notfallbeginn und Ankunft in der geeigneten Klinik bei schwerverletzte oder schwer erkrankte Patient:innen wird in der Planung berücksichtigt. Da Notfallsanitäter:innen mehr Kompetenzen bekommen und auch schon vor Eintreffen oder ohne eines:r Notärzt:in lebensrettende Maßnahmen ergreifen können, benötigt es auch keine feste Frist für das NEF.
Vorabdelegation
Durch die Vorabdelegation werden die Notfallsanitäter:innen auf den Rettungswagen im Land in die Lage versetzt, notwendige heilkundliche Maßnahmen auch dann zu ergreifen, wenn kein (Not-)Arzt an der Einsatzstelle ist. Diese sind etwa die Gabe von Schmerzmitteln nach Verletzungen oder die Gabe von Medikamenten bei einer akuten Atemnot.
Ambulante Einsatzfahrzeuge
Auch weniger dringliche Notfälle sind Notfälle. Modellprojekte zeigen, das etwa Gemeinde-Notfallsanitäter:innen hier mit einer etwas anderen Ausstattung und mehr Zeit für Patient:innen zielgerichteter helfen können und unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden. Dazu sind not Gesetzesänderungen der Bundesebene notwendig, aber die Landesregierung wurde aufgefordert eine Umsetzung aufzugreifen. Die notwendigen landesrechtlichen Regelungen sind im Gesetz schon enthalten.
Experimentierklausel
Auch die Notfallversorgung als Teil einer modernen Medizin unterliegt einem ständigen Wandel. Gute Ideen für den Rettungsdienst können künftig im Rahmen einer Experimentierklausel erprobt werden. Dabei können sich auch die Universitäts-Kliniken des Landes an Modellprojekten beteiligen.
Digitaler Versorgungsnachweis
Mit einem digitalen Versorgungsnachweis können Rettungskräfte künftig auf einen Blick sehen, welche Notaufnahme genau jetzt welche:n Patient:in versorgen kann. Patient:innen können darüber auch direkt in der Klinik vorangemeldet werden. Langes Telefonieren ist dazu im 21. Jahrhundert nicht mehr notwendig und entlastet das Personal im Rettungsdienst und den Kliniken.
Finanzierung des Rettungsdienstes
Auch in der Zukunft wird an der zweigeteilten Finanzierung des Rettungsdienstes im Land festgehalten. Während die laufenden Kosten durch die Krankenversicherungen getragen werden, finanziert das Land zu 90 % den Bau von Rettungswachen. Lediglich 10 % der anerkannten Baukosten muss durch die Hilfsorganisationen getragen werden.