Am 10.12.2025 hat der Hebammenverband Baden-Württemberg zu einem sozialpolitischen Frühstück mit dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie eine verlässliche, wohnortnahe und familienorientierte Geburtshilfe im Land langfristig gesichert werden kann.
Der Hebammenverband hat sein Positionspapier zur Wahl vorgestellt und den Handlungsdruck klar benannt: Geburtshilfe soll im Zuge der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) als Teil der Grundversorgung verbindlich abgesichert werden, damit es nicht zu zufälligen Standortschließungen, Konzentrationen und regionalen Versorgungslücken kommt. Ein zentrales Ziel ist außerdem die wohnortnahe Erreichbarkeit geburtshilflicher Angebote – insbesondere im ländlichen Raum – sowie eine tragfähige Finanzierung, um eine leitliniengerechte Betreuung in der Geburtshilfe zu ermöglichen. Hinzu kommen konkrete Forderungen zum flächendeckenden Ausbau hebammengeleiteter Angebote (Hebammenkreißsäle, Geburtshäuser), zum Abbau struktureller Hürden bei Gründung/Genehmigung/Refinanzierung, zu verlässlichen Überleitungen zwischen ambulanter und klinischer Versorgung, zu einer belastbaren Datengrundlage für Planung und Steuerung sowie zur Stärkung von Nachwuchs, Akademisierung und Praxisanleitung.
Das Land Baden-Württemberg setzt seit 2019 Empfehlungen des „Runden Tischs Geburtshilfe“ um und fördert u. a. Lokale Gesundheitszentren mit Fokus auf geburtshilflicher Versorgung als Pilotprojekte für vernetzte Angebote rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Ergänzend wurden in diesem Rahmen 13 Projekte mit einem Fördervolumen von über 1,5 Mio. Euro umgesetzt und wissenschaftlich begleitet.
Darüber hinaus unterstützt das Land den Ausbau von Hebammenkreißsälen mit gezielten Fördermitteln und hat hierzu konkrete Programme aufgelegt. Zudem wurden in den vergangenen Jahren Klinikstandorte mit Geburtshilfe finanziell gestärkt (u. a. mit einem Förderpaket von über 30 Mio. Euro). Auf Landesebene wurde außerdem 2024 die Vergütung für Hebammen im Bereich Beihilfe/privat Versicherte per Verordnungsänderung angehoben.
Für mich gehören Geburtshilfe und Hebammenversorgung zur Daseinsvorsorge zusammen und wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen: planbar, flächendeckend, finanziell tragfähig und mit guter Kooperation der Berufsgruppen. Der Austausch mit dem Hebammenverband werden wir fortgesetzt, um konkrete Verbesserungen für Versorgungssicherheit, Arbeitsbedingungen und Wahlfreiheit von Familien im Land weiter voranzubringen.