Land und Kommunen einigen sich auf umfangreiches Hilfspaket
Land und Kommunen haben sich in der ersten Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission dieser Legislaturperiode auf ein umfangreiches kommunales Hilfspaket 2021 von über einer halben Milliarde Euro geeinigt.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagt zu den Ergebnissen: „Die Kommunen sind die Basis unseres Landes, wir sichern auch in der Krise ihre Handlungsfähigkeit. Das kommt ganz direkt auch den Menschen zu Gute.“
Das kommunale Hilfspaket 2021 im Überblick:
- Das Land unterstützt die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich mit 355 Millionen Euro, so dass vor allem finanzschwächere Gemeinden ihre notwendigen Ausgaben leisten können.
- Das Land beteiligt sich erneut mit 20 Millionen Euro an der Erstattung der Elternbeiträge für nicht geleistete Betreuungsstunden, um die Familien während der regionalen Schließungen von April bis Juni finanziell zu entlasten.
- Weitere 12 Millionen Euro stellt das Land für die Kompensation von Einnahmeausfällen der Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen bereit.
- Mit 30 Millionen Euro wird das Land diejenigen Kommunen unterstützen, die als Träger kommunaler Kur- und Heilbäder von den Corona-bedingte Einnahmeausfällen zum Teil existenziell getroffen sind.
- Zur Entlastung der Kommunen beteiligt sich das Land an den spezifischen, unmittelbar pandemie-bedingten Ausgaben der Kommunen auch 2021 nochmals mit 25 Millionen Euro.
- Vereinbart wurde außerdem, dass das Land die Ko-Finanzierung des vom Bund initiierten Krankenhauszukunftsfonds bereitstellt und auch im Bereich der Kliniken mit 145 Millionen Euro eine entscheidende Verbesserung des Gesundheitssystems im Land finanziert.
Insgesamt hat das Kommunalpaket 2021 ein Volumen von 587 Millionen Euro. Es wird Teil des 3. Nachtrags 2021 sein und steht somit noch unter dem Vorbehalt der für Ende Juli vorgesehenen Beschlussfassung durch den Landtag. Die Mittel für den Krankenhauszukunftsfonds sind größtenteils in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen.
Zudem haben sich Land und Kommunen darauf verständigt, rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2022 erneut in die Beratungen einzutreten und wichtige Fragen der zukünftigen Finanzverteilung und die kommunalen Bedarfe aufzuarbeiten, die für den Haushalt 2022 und die darauffolgenden Jahre von Bedeutung sind.