Ab sofort könnt ihr euch wieder auf den Innovationsfonds Kunst bewerben. Dieses Mal liegt der Fokus vermehrt auf dem Bereich Green Culture, also auf klimafreundlichen Kulturveranstaltungen. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt und sehe hier bei Förderungen auch noch viel Spielraum, um das Thema Nachhaltigkeit weiter zu stärken. Bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 23/24 habe ich mich auch massiv für den Innovationsfonds eingesetzt, weil ich diesen für ein wichtiges Förderelement halte.
Hier sind die wichtigsten Infos:
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
- Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.
- Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2022 gegründet worden sein.
- Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes liegen.
Nicht antragsberechtigt sind
- Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendhäuser, LKJ, karitative Einrichtungen, Volkshochschulen, etc.
- Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter
- Natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Zuwendungsfähige Kosten
- Künstlerhonorare
- Abgaben an die Künstlersozialkasse
- Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig (zum Beispiel über eine institutionelle Förderung) finanziert sind
- Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Material- und Sachkosten
- Abgaben an die Gema
- Investitionskosten (nur bei nachhaltigem Umsetzungskonzept, bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten - ausgenommen Kosten für Baumaßnahmen)
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular.
Die Antragsfrist endet am Sonntag, 7. Mai 2023.
Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft das Ministerium die Förderentscheidung.
Der komplette Ausschreibungstext ist HIER zu finden.