Land gibt zweite Tranche der Denkmalförderung 2023 frei
„Wir freuen uns, dass das Land Baden-Württemberg die Sanierung der Schlossmauer entlang der Neckarstraße und Gundelsheimer Straße in Bad Rappenau-Heinsheim mit 64.370 Euro im Rahmen der Denkmalförderung bezuschusst,“ erklären die Landtagsabgeordneten Dr. Michael Preusch (CDU) und Erwin Köhler (GRÜNE).
„Historische Gebäude stehen für die unzähligen Geschichten unserer Städte und Gemeinden. Sie sind Historie zum Anfassen. Die Gebäude sind fest verankert in den Stadtbildern des Landes und machen auch für unsere zukünftigen Generationen die Geschichte des Ortes lebendig“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Michael Preusch MdL.
„Ich freue mich besonders, dass auch der Denkmalschutz in unseren Ortsteilen nicht aus den Augen verloren wird. Das Schloss mit seinen umliegenden Gebäuden ist ein zentraler Anlaufpunkt in Heinsheim und durch die Investition wird die Maueranlagen wieder fit für die Zukunft und nachfolgende Generationen gemacht“ so der Grünen-Abgeordnete Erwin Köhler.
Hintergrund
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren
Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.